Ob durch Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung – immer wieder kommt es zu unangenehmen Situationen für Flugpassagiere. Oftmals stehen sie vollkommen überfordert am Schalter und wissen nicht wohin oder was für Rechte sie jetzt haben. In vielen Fällen stehen den Reisenden durch hohe Verspätungen oder Annullierungen eines Fluges durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG Verordnung 261/2004) Entschädigungszahlungen, Betreuungsleistungen oder gar die Rückerstattung des Ticketpreises zu. Doch wie kann man seine Fluggastrechte einfordern und wie findet man heraus, welche Rechte im jeweiligen Fall bindend sind? Auf dieser Seite finden Sie einen Musterbrief und die Möglichkeit einer unkomplizierteren Alternative.
Wie kommt man zu seinem Recht?
Ein Unternehmen, welches bestimmte Dienstleistungen oder Produkte anbietet hat die Pflicht für die ordnungsgemäße Durchführung beziehungsweise den Zustand einer Ware zu garantieren.
Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde das Recht diese zu beanstanden, Schadensersatz zu fordern oder auch sein Geld zurück zu verlangen.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Beförderung mittels Flugzeug.
Im Vorfeld gehen Sie mit der Bezahlung eines Flugtickets/der Buchung einer Flugreise einen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft ein. Dieser ist bindend.
Kann die Airline den Vertrag nicht vollumfänglich erfüllen, das bedeutet:
- der Flug ist deutlich verspätet (mehr mindestens 3 Stunden)
- der Flug wurde annulliert
- der Flug wurde überbucht und Sie können nicht fliegen
dann stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) weitreichende Entschädigungszahlungen (Ausgleichszahlungen) von Seiten der Fluggesellschaft zu.
Diese Verordnung ist aber nur für jene Flüge bindend, welche von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder dort landen und wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz auch in der EU hat.
Sollten diese Bedingungen aber allesamt gegeben sein und auch die Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen zutreffen, dann müssen Sie sich als Passagier schriftlich an das Luftfahrtunternehmen, in welchen Sie folgende Daten unbedingt aufführen sollten:
- Name, Vorname
- Flugnummer
- Abflugdatum
- Start-Flughafen
- Ziel-Flughafen
- Geplante Abflugzeit
- Geplante Ankunftszeit
- Tatsächliche Ankunft am Ziel
- Flugdistanz in Kilometern
- Genaue Angabe zur Verspätung (in Stunden)
Zudem sollten Sie Angaben darüber machen, welche Leistungen Ihnen aus welchem Grund in welcher Höhe zustehen (nach Maßgabe der EU-Fluggastrechteverordnung).
In dem folgenden Musterbrief können Sie beispielhaft nachvollziehen, wie Sie Ihre Ansprüche rechtswirksam einfordern können. Diesen können Sie hier als PDF-Datei runterladen und ausdrucken.
Neben diesem allgemein gültigen Musterbrief (auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004) können Sie Ihre Forderungen aber auch mithilfe unseres Flugrechners wesentlich einfacher berechnen und so viel unkomplizierter herausfinden, was Ihnen wirklich zusteht – inklusive Musterbrief.
Der Flugrechner spart Ihnen die Zeit und Nerven, welche Sie ansonsten benötigen würden, um sich Ihrer Rechte mithilfe der EU-Fluggastrechteverordnung bewusst zu werden.