Lufthansa Entschädigung bei Flugverspätung

Diese Seite teilen:

Die Deutsche Lufthansa AG zählt zu den größten Fluggesellschaften der Welt. Sie steht mit Ihrem Namen für Zuverlässigkeit, Komfort und Sicherheit auf alle Flügen. Sie hat sich seit ihrer eigentlichen Gründung am 6. Januar 1926 stetig weiterentwickelt. Die Lufthansa hat sich aber auch auf die Fahne geschrieben, dass Kundenzufriedenheit oberste Priorität hat. Inwieweit die Lufthansa Entschädigungen bei Flugverspätung, Flugausfall oder auch Überbuchung gewährt und wie Ihnen flugrechner.com dabei helfen kann, erfahren Sie auf dieser Seite.

Lufthansa – erste Adresse beim Fliegen

Dass die Lufthansa zu den größten und einflussreichsten Fluggesellschaften weltweit gehört ist kein großes Geheimnis.

Die Deutsche Lufthansa AG wurde am 06. Januar 1926 (Deutsche Luft Hansa Aktiengesellschaft) gegründet und bestand in dieser Form bis zum Ende des 3. Reichs 1945. Die eigentliche Gründung des heutigen Großkonzerns ist in diesem Sinne erst dem Jahr 1953 zuzuschreiben. Hier wurde die Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf (LUFTAG) gegründet. Gut ein Jahr später erfolgte die Umbenennung in die Deutsche Lufthansa AG.

Die Lufthansa beschäftigt heute gut 119.000 Mitarbeiter, deren Stand seit 2007 stetig gewachsen ist.

Zudem gehören zu diesem Luftfahrtunternehmen weiter Fluggesellschaften wie zum Beispiel:

  • Germanwings
  • Australian Airlines Group
  • Swiss

Die Deutsche Lufthansa AG ist seit 1997 komplett privatisiert, nachdem sie bis 1962 noch fast zu 100 Prozent in staatlichen Besitz war. Bis 1997 schwankte der staatliche Aktienanteil an der Lufthansa zwischen 50 und zuletzt 34 Prozent.

Neben dem Kerngeschäft der Passagierbeförderung unterteilt sich die Konzernstruktur in diese 4 Bereiche:

  • Logistik
  • Technik
  • IT-Services
  • Catering

So entschädigt die Lufthansa bei Flugverspätung, Flugausfall und Überbuchung

Die Lufthansa ist wie alle auf europäischen Boden ansässigen Fluggesellschaften an die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gebunden und muss nach deren Festlegungen handeln und entschädigen, falls es zu einen der folgenden Umstände kommen sollte:

  • hohe Flugverspätung
  • Ausfall eines planmäßigen Fluges (Annullierung)
  • Überbuchung

Die Höhe und der Umfang der Entschädigungsleistungen von Seiten der Lufthansa richten sich dabei vollständig nach den Bestimmungen der EU-Verordnung.

Diese Bestimmungen gelten allerdings nur:

  • wenn die Fluggäste von einem Flughafen innerhalb der EU aus starten oder in ein EU-Land fliegen
  • wenn tatsächlich eine Buchung für den betreffenden Flug bestätigt wurde
  • wenn der Passagier spätestens 45 Minuten vor Abflug am Check-In ist (außer der Flug wurde annulliert)
  • wenn der gebuchte Tarif für die Öffentlichkeit verfügbar ist

Folgendes gilt bei Verspätungen (nach der EU-Fluggastrechteverordnung):

  • es stehen Ihnen Betreuungsleistungen aber einer Flugverspätung von 2 Stunden zu (Essen, Trinken, 2 Anrufe/Faxe und E-Mail Kommunikation – bei größerer Verspätung/über Nacht – Hotelübernachtung und Flughafentransfer)
  • finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung ab 2 Stunden und einer Flugentfernung bis 1.500 km – 250 Euro, ab Stunden zwischen 1.500 und 3.500 km – 400 Euro, ab 4 Stunden und über 3.500 km – 600 Euro
  • ab einer Verspätung von 5 Stunden können die Kosten für bereits zurückgelegte oder noch zurückzulegende Flugstrecke innerhalb von 7 Tagen zurückgefordert werden, sowie eine Beförderung zum Ausgangspunkt der Reise in Anspruch genommen werden

Folgendes gilt bei Überbuchung:

  • Betreuungsleistungen wie bei Verspätung
  • Entschädigungsleistungen wie bei Verspätung
  • wird ein anderer Flug als Alternative angeboten und ist dieser bei der oben genannten Staffelung der Flugentfernung nicht später als 2/3/4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Ziel, reduzieren sich die Entschädigungszahlungen um die Hälfe (also: 125/200/300 Euro)

Folgendes gilt bei Annullierung:

  • es gelten die gleichen Ansprüche wie bei Flugverspätung und Überbuchung
  • sollten der Annullierung außergewöhnliche Umstände zugrunde liegen, erhalten Passagiere allerdings keine Entschädigungszahlungen
  • gleiches gilt, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurde

Sie sind sich noch unsicher? Diese ganzen Bestimmungen und Bedingungen mögen recht komplex wirken, aber sie sind für die Fluggäste enorm wichtig.

Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, dann nutzen Sie flugrechner.com und lassen Sie die Ihnen zustehende Entschädigung einfach berechnen.

Der Flugrechner ist die einfachste Möglichkeit und sicher zu gehen, was Ihnen von Seiten der Fluggesellschaft wirklich zusteht.

7 votes