Die arabische Fluggesellschaft Emirates ist eine der am stärksten wachsenden und expandierenden Airlines der letzten 2 Jahrzehnte. Seit der Gründung 1985 mit dem Sitz des Dubai International Airport verzeichnen sie ein stetiges Wachstum in Passagierzahlen, Frachtgütern und Flugzeugflotte. Zugleich ist Emirates auch eine der beliebtesten Airlines weltweit, da Sie mit Ihrem Drehkreuz Dubai Umsteigeverbindungen nach Fernost, Australien und Neuseeland gewährleisten kann. Die Emirates Group bedient weltweit 140 Ziele in Asien, Europa bis nach Nordamerika, Afrika und Südamerika. Aber Emirates vergisst bei alledem auch die Fluggastrechte nicht. Welche Rechte Sie bei dieser Fluggesellschaft bei großer Flugverspätung, Überbuchung oder Annullierung besitzen, erfahren Sie hier.
Emirates – Zuverlässig, sicher und modern
Die stark expandierende Fluggesellschaft Emirates ist eine der beliebtesten und am stärksten wachsenden Airlines weltweit. Für 2014/15 wird mit 50 Millionen Fluggästen erneut eine deutliche Steigerung im Gegensatz zum Vorjahr in den Passagierzahlen erwartet. Emirates zählt aber nicht nur bei den Flugpassagieren zu den größten Airlines weltweit – auch bei der Beförderung von Frachtgütern nehmen sie eine Top 10-Position ein.
Die Emirates Group besitzt aktuell eine Flugzeugflotte von 234 Flugzeuge. Unter ihnen auch ein Großteil des Typs Airbus A380. Sie waren einer der ersten Fluglinien, die den Langstrecken-Airbus bestellten und seit August 2008 auch im Einsatz haben. Das Durchschnittsalter der Flugzeugflotte beträgt im Durchschnitt lediglich 6,6 Jahre.
Es gab noch nie einen tödlichen Zwischenfall bei dieser Fluggesellschaft.
Emirates besitzt unter anderen seit Mitte 2013 eine Kooperation mit der australischen Qantas. Die australische Airline nutzt diese Zusammenarbeit um Dubai als Drehkreuz für ihre Flüge zwischen London und Australien.
Fluggastrechte bei Emirates
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 stehen auch Fluggästen der arabischen Emirates die europäischen Fluggastrechte zu.
Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Fluggäste müssen von einem Flughafen in der EU ihren Flug antreten oder aber das Flugziel befindet sich in der Europäischen Union
- der Flug wird von Emirates durchgeführt
- Passagiere sind rechtzeitig zum Check-In am Flughafen
- Fluggäste haben eine nachweisbare Reservierung für den Flug
Ist dies der Fall so gelten folgende Klauseln zur Entschädigung von Fluggästen aufgrund von großer Verspätung, Flugausfall (Annullierung) oder Überbuchung:
- die Bestimmungen für Betreuungsleistungen von Seiten der Fluggesellschaft gelten ab einer Mindestverspätung von 2 Stunden
- ab einer Verspätung von 3 Stunden und einer Flugstrecke von 1.500 bis 3.500 km/ab einer Verspätung von 4 Stunden bei einer Flugstrecke von über 3.500 km gelten die Entschädigungen nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sowohl für Flugverspätung, Annullierung oder auch Überbuchung
- wird Ihnen ein Alternativ-Flug angeboten, der Sie noch im Rahmen der Bestimmungen ans Flugziel bringt, so wird halbiert sich die finanzielle Entschädigung je nachdem wie groß die Flugstrecke ist (200 statt 400 Euro bei 1.500 – 3.500 km, 300 statt 600 Euro bei einer Flugstrecke von über 3.500 km)
- diese Entschädigungszahlungen gelten nicht bei außergewöhnlichen Umständen
Sie blicken bei diesem Regelwerk nicht durch? Kein Problem. Der Flugrechner hilft Ihnen dabei auf Nummer sicher zu gehen. Mit dem Flugrechner können Sie Ihre mögliche Entschädigung ganz unkompliziert berechnen und sind so auf der sicheren Seite.