Die 1933 durch eine Fusion entstandene Air France – die 2004 durch die Übernahme der niederländischen KLM zur Air France – KLM Holding wurde – ist die größte Fluggesellschaft von Frankreich. Sie beschäftigt etwa 95.000 Mitarbeiter weltweit und besitzt 244 Flugzeuge in ihrer Flotte. Air France hat ihren Sitz in Paris mit dem Hauptstadtflughafen Chales-de-Gaulle, auf dem sie auch einen eigenen Terminal besitzen. Kundenzufriedenheit wird bei dieser Fluggesellschaft groß geschrieben. Aus diesem Grund überrascht es auch nicht, dass bei Air France großen Wert auf die Fluggastrechte gelegt wird. Welche Rechte Sie bei Flugausfällen, Flugverspätung und Überbuchung haben erfahren Sie auf dieser Seite.
Air France – französische Luftverkehrstradition
Die 1933 aus zahlreichen Airlines fusionierte Air France ist die größte französische Fluggesellschaft – bis heute. Mit mittlerweile 244 Maschinen und 60 weiteren Bestellungen sowie 95.000 Mitarbeitern weltweit zählt die Fluggesellschaft zu den größten Airlines der Welt. Spätestens jedoch seit der Übernahme der niederländischen KLM – die allerdings aus rechtlichen Gründen weiterhin unter diesem Namen besteht.
Air France fliegt sowohl innerhalb Frankreichs als auch im international zahlreiche Ziele an. Dazu gehören auch interkontinentale Flüge – insbesondere Ziele auf der Langstrecke wie New York, Johannesburg, Hong Kong, Shanghai, Washington und Miami die vor allem mit dem Airbus A380 angeflogen werden.
Auch Deutschland (9 Flughäfen – u.a. München, Berlin, Frankfurt/Main), Österreich (Wien) und die Schweiz (Zürich, Gent und Basel) werden von Air France bedient.
Durch die Wirtschaftskrise 2009/10 wurde Air France in die Verlustzone gezogen und verbuchte in diesem Jahr allein ein Minus von 814 Millionen Euro. Infolge eines Einsparungsprogramm aus dem Jahr 2012 mit dem Namen Transform 2015 sollten innerhalb von 3 Jahren bis zu 5.000 Stellen gestrichen werden und so 2 Milliarden Euro eingespart werden. Bis Anfang 2013 verbuchte Air France allerdings weiterhin hohe Verluste.
Im gleichen Jahr wurde allerdings auch wieder 25 neue Maschinen des Typs Airbus A350 bestellt.
Welche Fluggastrechte gewährt Air France?
Bei Air France wird Kundenzufriedenheit groß geschrieben. Aus diesem Grund wird auch besonderer Wert auf die Rechte ihrer Passagiere gelegt. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 aus dem Februar 2005 wird deshalb auch im vollen Maße umgesetzt.
Wie bei anderen Fluggesellschaften ist die Gültigkeit dieser Bestimmungen aber an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- die Start/Ziel müssen innerhalb der EU liegen
- die Fluggast muss ein Ticket erworben haben, welches auf einem Flug von Air France Gültigkeit hat
- der Passagier war rechtzeitig beim Check-In
Sind diese Bedingungen erfüllt, können die Fluggäste im Fall von hoher Flugverspätung, Flugausfall (Annullierung) oder Überbuchung/Nichtbeförderung folgende Rechte in Anspruch nehmen:
- Betreuungsleistungen von Seiten der Airline wie zum Beispiel adäquate Verpflegung (Speisen, Getränke), 2 Anrufe/Faxe sowie E-Mail Kommunikation
- Finanzielle Entschädigung: 250 Euro bei mindestens 2 Stunden Verspätung und bis 1.500 km Flugentfernung, 400 Euro bei mindestens 3 Stunden Verspätung und 1.500 bis 3.500 km Flugentfernung, 600 Euro bei mindestens 4 Stunden Verspätung und über 3.500 km Entfernung zu Ziel
- diese Entschädigungszahlungen halbieren sich, sobald der Fluggast eine Alternativflug in Anspruch nimmt, bei dem die Ankunft nach oben genannter Staffelung nicht über 2/3/4 Stunden nach Plan liegt
- ab einer Verspätung von 5 Stunden steht dem Passagier frei den Flugpreis zurück zu verlangen beziehungsweise die Kosten für die bisher zurück gelegte Strecke/noch zu fliegende Route – Hotelunterbringung und Transfer zum Ausgangsort seiner Reise stehen den Fluggast ebenfalls zu
- die oben genannten Entschädigungszahlungen greifen allerdings nicht sobald der Verspätung/Annullierung außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel Streik, unverantwortliche Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken zugrunde liegen, welche die Airline nicht beeinflussen kann
Sind Ihnen diese Klauseln zu undurchsichtig? Dann nutzen Sie doch unseren Flugrechner. Mit dessen Hilfe erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche Entschädigung in Ihrem Fall zu erwarten ist. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.